Situationsbeschreibung


Sehen Sie hier die beiden Einführungsvideos zur Szenario-Ausgangslage sowie den rechtlichen Bedingungen für eine Beratung im Falle einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung.
Des weiteren finden Sie im Anschluss die Szenario-Ausgangslage auch noch einmal im Textformat.


 

 


ASD – ein Kinderschutz oder/und Hilfe zur Erziehung? – Ein Hilfeplan für Pascal

Molbeck ist eine dem Kreis Dorstelhausen angehörige Stadt in NRW mit etwa 74.000 Einwohnern. Der Stadtteil Justendorf ist der einwohnerjüngste Stadtteil von Molbeck. Dort gibt es einen überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Bewohnern. Vor allem die Hochhaussiedlung an der Steinstraße gilt als sozialer Brennpunkt. Hier soll es häufig zu Polizeieinsätzen kommen.

Familie Schmidt bewohnt eine 75m² große Wohnung in der 7. Etage eines der Hochhäuser. Jeanette Schmidt ist 27 Jahre alt und wohnt alleine mit ihren zwei Kindern Pascal (8 Jahre) und Kimberly (4 Jahre). Der Vater der Kinder wohnt im zwei Stunden entfernten Kasburg. Da die Eltern nie verheiratet waren und keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, zahlt er lediglich Unterhalt und sieht seine Kinder aufgrund seines Jobs als Berufskraftfahrer unregelmäßig, ca. einmal im Monat.
Während Kimberly den ev. Kindergarten im Stadtteil besucht, geht Pascal in die 2. Klasse der Mosaikgrundschule.
Frau Schmidt hat einen 450,- €-Job im örtlichen Supermarkt. Unregelmäßige Arbeitszeiten, die Bewältigung des Haushalts und die alleinige Erziehung der Kinder überforderten sie zunehmend. Eine Arbeitskollegin bemerkte die Belastung und empfahl, aus eigener Erfahrung, die Familienberatungsstelle „Impulse“ im Stadtviertel zu besuchen, um Hilfe und Entlastung bei der Alltagsbewältigung zu bekommen.

Nachdem Frau Schmidt sich dazu durchgerungen hatte die Beratungsstelle aufzusuchen, riet die Beraterin ihr eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen und unterstützte sie bei der Antragstellung an das Jugendamt in Molbeck.
Im Mai 2015 wurde Frau Schmidt zu einem Gespräch mit einer Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) ins Jugendamt eingeladen. Nina Blum ist die zuständige Fachkraft für Bezirk 7, in dem Familie Schmidt wohnt. Bei dem Gespräch wurde ein Hilfebedarf erkannt und eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) als geeignete Hilfe bewilligt. Von da an kam Anette Meyer mit zehn Stunden und an vier Tagen in der Woche in die Familie. Sie soll Frau Schmidt unter anderem bei der Haushaltsführung und bei Behördengängen anleiten und unterstützen sowie sie bei der gemeinsamen Freizeitgestaltung mit ihren Kindern begleiten.
Damit Frau Meyer sich mit Frau Blum über die Entwicklung der Hilfe austauschen kann, hat sich Frau Schmidt zu Beginn der Hilfe bereit erklärt, eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Frau Schmidt äußert, dass sie durch die Unterstützung eine Entlastung erfährt.

Im September 2015 wird Frau Schmidt zu einem Gespräch mit Frau Arentz, der Schulleiterin und Klassenlehrerin von Pascal, in die Schule gebeten. Frau Arentz hat festgestellt, dass Pascal häufig Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren, Verweigerungsverhalten zeigt, seine Materialien nicht vollständig dabei hat und wiederholt mit dreckiger Kleidung zur Schule kam. Außerdem hat der Sportlehrer Herr Krämer blaue Flecken an Pascals Rücken und Hämatome durch Handabdrücke an den Oberarmen bemerkt. Frau Schmidt möchte von all dem nichts wissen, zeigt sich wenig kommunikativ und beendet das Gespräch sehr schnell.
Da Frau Arentz in diesen Auffälligkeiten eine Kindeswohlgefährdung vermutet und Frau Schmidt nicht bereit ist zu kooperieren, holt sie sich im Rahmen des § 8b SGB VIII Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft einer Erziehungsberatungsstelle. Diese rät Frau Arentz sich mit dem Fall an den ASD zu wenden, was sie auch tut. Zuvor informiert sie Frau Schmidt über ihr Vorgehen.
Frau Blum prüft die Anhaltspunkte und kommt durch das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (kollegiale Beratung) zu dem Ergebnis, dass keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt und Pascal nicht unmittelbar in Obhut genommen werden muss. Da das Kindeswohl jedoch nicht ausreichend gewährleistet ist, rät Frau Blum Frau Schmidt, weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach wiederholten Gesprächen erkennt Frau Schmidt, dass eine Hilfe notwendig ist, um Pascals Wohlergehen zu gewährleisten. Deshalb werden die beteiligten Akteure zu einem zeitnahen Treffen zusammengerufen, um den bestehenden Hilfeplan zu bearbeiten und somit die geeignete und notwendige Hilfe für Pascal zu finden.


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